WHG

WASSERHAUSHALTSGESETZ

Auch hier ein zuverlässiger Partner!

Wir arbeiten als Fachbetrieb gemäß WHG und decken somit alle Leistungen ab, die zur fachgerechten Umsetzung der Gesetzesvorschriften erforderlich sind. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt u.a. vor, dass bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von zertifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen.  

Als Betreiber einer solchen Anlage sind Sie dafür verantwortlich, nur entsprechende Fachbetriebe mit der Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten zu beauftragen. Dazu zählt neben der Errichtung auch die Instandsetzung. Wir erfüllen alle Anforderungen und können Ihnen eine fachgerechte Verlegung bzw. Reparatur von Gussasphalt-Oberflächen nach dem WHG zusichern.